Wie auch immer Du da rein geraten bist, so geht‘s raus:
Vielleicht hat Dich Ned Flanders zur Nottaufe gezerrt – vielleicht hat Dir jemand aus Versehen Weihwasser über den Kopf gekippt, vielleicht wolltest Du Omi damals einen Gefallen tun, mit der Taufe und Kommunion viel Geld absahnen oder vielleicht haben Deine Eltern einfach für Dich entschieden, als Du noch nichts einwenden konntest – jedenfalls gehörst du jetzt durch irgendwelche höheren Mächte offiziell zu einer staatlich anerkannten Glaubensgemeinschaft.
Ned hin und Omi her – in Deutschland giltst Du ab dem vierzehnten Lebensjahr als religionsmündig und kannst so auch über das Ende Deiner Zugehörigkeit zur Kirche selbst entscheiden.
Je nachdem, wie dein Umfeld so drauf ist, kann das zu Unverständnis führen. „Herrgottsakrakruzifixnocheins!“Die Verwandtschaft schüttelt den Kopf, droht mit Enterbung oder einem Anruf beim Exorzisten.
Wie die jeweilige Glaubensgemeinschaft eine solche Entscheidung verkraftet, sei an dieser Stelle dahingestellt. Wir kümmern uns nur um die säkulare Gesetzgebung: Im Grundgesetz ist festgehalten, dass verfassungsgemäße Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften unter bestimmten Umständen berechtigt sind von Ihren Schäfchen finanzielle Abgaben, quasi Mitgliedsbeiträge, zu erheben und unter bestimmten Umständen durch den Staat als Steuer eintreiben zu lassen. Wenn Du offiziell Geld verdienst, wird Dir entsprechend Deiner Konfession von den römisch-katholischen Bistümern, von den Evangelischen Gemeinden oder den Jüdischen Gemeinden dieser Beitrag von deinem Gehalt direkt durchs Finanzamt abgezogen – das sind zwischen acht und neun Prozent der Einkommenssteuer. Viele Menschen zahlen diesen Beitrag entweder aus Unwissenheit einfach mit, oder sie zahlen für‘s gute Gewissen. Schließlich seien viele soziale Einrichtungen durch kirchliche Träger finanziert. Aber Pustekuchen: Als Arbeitgeberin tut sich die Kirche ohnehin eher durch besonders miese Bedingungen für Krankenpfleger_innen, Sozialarbeiter_innen und Erzieher_innen hervor. Dafür verlangen christliche Arbeits- oder Freiwilligenorganisationen dann auch noch von ihren Angestellten entsprechende Kirchenzugehörigkeit.
Es gibt also viele Gründe, die Beziehung zu beenden. (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Leider reicht es nicht, diese Begründungen an den Papst zu schicken, denn der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Du musst also selbst den Weg zum Amtsgericht oder Standesamt zurücklegen. Dort braucht es nur deinen Ausweis, eine Unterschrift und du bist raus. Je nach Wohnsitz ist diese Amtshandlung einmalig kostenpflichtig, in Berlin, Brandenburg und Bremen gibt‘s den Kirchenaustritt gratis!
Und weil die Kirche eben nicht unfehlbar ist, lohnt es sich, die Bescheinigung für immer aufzuheben. Nach zehn Jahren vergisst sie oft, wer ausgetreten ist und zieht dann die Steuer fälschlicherweise vom Gehalt wieder ab, bis mit der Bescheinigung der Austritt belegt wird.